19 Uhr TSG Vereinshalle, Sportplatz am Buchenbusch
Die Jahreshauptversammlung kann nur im Rahmen des Hygienekonzeptes stattfinden,
welches die aktuellen Regeln des Landes Hessen enthält. Die Versammlung findet nach der 3G-Regelung statt.
Alle Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die Vorgaben des Hygienekonzeptes umzusetzen.
Den Aufforderungen zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ist Folge zu leisten.
Die Versammlung findet in den zugewiesenen Räumlichkeiten statt.
Die Regelungen im Einzelnen:
- Die Personenanzahl der aktuellen hessischen Verordnung wird nicht überschritten. Es muss während der gesamten Sitzung eine FFP2-Maske getragen werden.
- Der Eintritt in die Räumlichkeiten soll erst zum kurz vor dem angegebenen Zeitpunkt (Versammlungsbeginn) erfolgen.
- Bei Eintritt müsse die Mitglieder einen 3G-Nachweis vorzeigen, welcher von Vorstandsmitgliedern kontrolliert wird.
- Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen, diese liegt am Eingang zu den Räumlichkeiten aus. Sollte es zu Wartezeiten kommen, so ist der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
- Hände waschen und desinfizieren bei Eintritt in die Räumlichkeiten ist unerlässlich. Der Verein stellt Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Die Hust- und Niesetikette ist einzuhalten.
- Nach Beendigung der Versammlung muss die Räumlichkeit umgehend verlassen werden.
- Der Verein ist bei einem Verdachtsfall über eine Erkrankung mit Covid 19 oder Kontakt mit einer infizierten Person umgehend zu informieren.
Neu-Isenburg, 7. März 2022
Der Vorstand